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Drogen online bestellt?
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Sie haben Drogen online bestellt? Ich biete Ihnen rechtlichen Beistand!


Das Internet hat sich in den vergangenen Jahren zu einem regelrechten Marktplatz entwickelt, auf dem es zu jedem Bedürfnis die passenden Produkte gibt. Nicht immer sind diese zu 100 % illegal, was im Zweifelsfall jedoch vor allem dem Käufer zur Last gelegt werden kann. Immer wieder werden illegale Bestellungen vom Zoll abgefangen und werden ihr Ziel nie erreichen. Viel schlimmer ist es jedoch, wenn wenige Tage oder Wochen später ein Brief oder direkt eine Vorladung ankommt.
Falls Sie illegale Substanzen wie beispielsweise Drogen online bestellt haben, biete ich Ihnen stets den nötigen Rückhalt in Ihrer Situation. Als zugelassener Anwalt und Spezialist für BTM Delikte und Darknet Drogen helfe ich Ihnen dabei, aus Ihrer Lage bestmöglich wieder zu entkommen. Nehmen Sie daher gerne direkt Kontakt zu mir auf und lassen Sie sich bezüglich des Vorgehens gut beraten.

Diese Waren sollten Sie auf keinen Fall nach Deutschland einführen

Ein Blick auf die vielen Substanzen und Stoffe, die nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen, ist durchaus groß. Neben den bekannten Drogen wie Gras, Haschisch, Cannabis, Marihuana und vielen weiteren Rauschmitteln sind auch die neuen psychoaktiven Substanzen nicht erlaubt. Diese sind abgekürzt als NPS und werden häufig als Badesalze, Kräuter oder Lufterfrischer verkauft. Auch wenn diese Bezeichnung auf den ersten Blick legal klingen mag, trifft dies in der Regel dann nicht zu.

Ebenfalls sehr spannend ist, dass auch Cannabis- und CBD Produkte nicht eingeführt werden dürfen. Dies gilt ganz unabhängig vom Umfang des THCs und erstreckt sich auch auf Artikel, die gar kein THC enthalten. Immer wieder beschlagnahmt der Zoll diverse Briefe aus der Niederlande oder aus vielen weiteren Regionen, um den Drogenverkehr aus illegalen Bereichen wie dem Darknet einzudämmen.

In diesen Situationen ist eine eingehende Strafanzeige wahrscheinlich

Sollten Sie bewusst Drogen im Darknet bestellt haben, rechnen Sie meist schnell mit der Zustellung der bestellten Substanzen. Daher ist es natürlich nicht ratsam, bei Unklarheiten die Polizei oder den Zoll zu kontaktieren und sich zur Sendung zu erkundigen. Falls die Lieferung aus dem Darkweb nicht wie bestellt ankommt, sollten Sie schnell misstrauisch werden. Meist liegt das Päckchen oder der Brief dann bereits beim Zoll. Eine Strafanzeige an Sie als Empfänger ist dann sehr wahrscheinlich.
Wie bei jedem Strafverfahren droht zunächst eine Anhörung, in der Sie sich zu den Vorwürfen jeweils äußern dürfen. Da dies praktisch die einzige Chance für Ihre Verteidigung ist, sollten Sie sich bei diesem Schritt anwaltlich begleiten lassen. Gerne helfe ich Ihnen dabei, die richtigen Worte zu Ihrer Verteidigung zu finden, um je nach Situation und Sachverhalt eine Einstellung des Falls zu bewirken.

Was sind die Folgen einer illegalen Bestellung von Drogen im Internet?

Im Optimalfall gelingt es, das Verfahren im Bereich der angezeigten BTM Delikte zur Einstellung zu bringen. Hierzu bedarf es jedoch klarer Argumente und guter Gründe, die ich nach vielen Jahren praktischer Erfahrung als BTM Anwalt durchaus für Sie parat habe. Verstöße gegen § 29 BtMG, also für die Einfuhr oder den Besitz der illegalen Stoffe, sehen ansonsten eine Geldstrafe oder in starken Fällen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Dies gilt es natürlich direkt zu vermeiden.
Falls Sie zum ersten Mal Drogen online bestellt haben und erwischt wurden, müssen Sie sich um den Aufenthalt im Gefängnis keine Sorgen machen. Doch auch die hohen Geldstrafen machen es sinnvoll, gegen den Verdacht der Polizei vorzugehen und die Strafe bestmöglich zu mindern. In diesem Fall verstehe ich es als meine Aufgabe, Sie konsequent zu unterstützen und mit Rat und Tat zu begleiten.

So verhalten Sie sich am besten, wenn die Ware noch beim Zoll liegt

Wenn Sie bisher nichts von Ihrer Bestellung gehört haben, verhalten Sie sich am besten ruhig und vermeiden Sie unnötige Handlungen. Auch bei der Post kann es zu Problemen während der Sendung kommen, weshalb kleine Verzögerungen noch nichts bedeuten müssen. Erst nach einer Verspätung, wie weit über eine Woche hinaus geht, lässt sich die Position der Lieferung beim Zoll bereits erahnen. In diesem Fall ist es wichtig, auf mögliche Rechtsfolgen der Bestellung vor Ort gut vorbereitet zu sein.

Sollte es in dieser Hinsicht zu einer Hausdurchsuchung kommen, dürfen auch die technischen Geräte zur Sichtung beschlagnahmt werden. Meist wird dadurch ermittelt, ob Sie die Bestellung persönlich getätigt haben. Werden die Ermittler auf Ihren Geräten fündig, droht recht schnell die Verhandlung, bei der sich nicht mehr viel Entlastendes sagen lässt. Bereiten Sie sich daher vorab ausreichend vor.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?

Illegale Substanzen gibt es viele. Einfach ausgedrückt sind alle gängigen Drogen wie Pilze, Gras, Kokain, MDMA, Pillen, Haschisch, Ecstasy und weitere nicht erlaubt. Auch Cannabis und CBD Artikel dürfen nicht verschickt werden. Gleiches gilt natürlich für Springmesser und Waffen aller Art.

Wo lassen sich Drogen im Darknet bestellen?

Im Darknet gibt es eine Vielzahl erfolgreicher Plattformen, die sich auf den Verkauf von Drogen und anderen Betäubungsmitteln fokussieren. So wurden Plattformen wie Hansa, Agora oder Valhalla in der Vergangenheit bereits abgeschaltet. Neue Seiten im Darkweb lassen nicht lange auf sich warten.

Welche Strafe droht bei einer illegalen Bestellung?

Sollte Ihnen die illegale Bestellung von Betäubungsmitteln auch rechtlich zugeordnet werden, droht eine Strafanzeige auf Basis von § 29 BtMG. In diesem Fall erhalten Sie Post für eine Anhörung, in der Sie sich äußern dürfen. Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren können hier drohen.

Ist eine Gefängnisstrafe bei BTM Verstößen möglich?

Wer als großer Dealer enttarnt wird und möglicherweise zu fliehen droht, kann natürlich bereits vor dem Verfahren eingesperrt werden. Bei einem privaten Drogenkauf ist dies jedoch eher nicht der Fall. Lediglich bei Wiederholungstätern droht im Rahmen der Verurteilung auch das Gefängnis.

Wie kann ein Darknet Anwalt konkret helfen?

Mit einem BTM Anwalt haben Sie es einfacher, sich in den jeweiligen Situationen vor Gericht optimal vertreten zu lassen. Auch für die Vorbereitung wird die Unterstützung zur besten Hilfe, um sich vor drohenden Maßnahmen wie einer Durchsuchung zu schützen und die Beweisführung zu erschweren.

Wie lässt sich das Verfahren wieder einstellen?

Falls Ihnen im Verlauf des Verfahrens keine eindeutige Schuld nachgewiesen werden kann, sind Sie per Gesetz freizusprechen. Daher ist es wichtig, sich bei drohenden BTM Delikten oder Bestellungen im Darknet zuvor genaustens abzusichern. Gerne begleite ich Sie dabei und stehe Ihnen gut zur Seite.

Sind Auswirkungen auf den Führerschein möglich?

Wer harte Drogen konsumiert, muss in der Regel bereits nach einem einmaligen Verstoß mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Auch hierbei lässt sich anwaltlich natürlich noch einmal genauer nachhaken. Lassen Sie sich im Rahmen möglicher Drogendelikte daher umfassend von mir beraten.

Worauf ist bei Internetbestellungen zu achten?

Wer im Darknet bestellt, handelt in einer überwiegenden Mehrheit der Fälle illegal. Meist werden dort bewusst illegale Substanzen wie Drogen oder Waffen angeboten, bei denen sich natürlich auch der Käufer strafbar macht. Prüfen Sie am besten vorab, ob die Produkte im Internet legal sind.

Teacher: Emma Roberts


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